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Rechtliches · Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB.

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Leistungsbedingungen der AKZENTLICHT Innovations GmbH & Co. KG. Gilt ausschließlich für Geschäfte mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Stand: Mai 2026.

§ 1

Geltungsbereich

  1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der AKZENTLICHT Innovations GmbH & Co. KG (nachfolgend „Akzentlicht") und dem Besteller im Zusammenhang mit Lieferungen und/oder Leistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Leistungsbedingungen (nachfolgend „AGB"). Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
  2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Akzentlicht ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Sie gelten nur, wenn Akzentlicht ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
  4. Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen oder textlichen Bestätigung durch Akzentlicht (§ 126b BGB).

§ 2

Angebot, Vertragsschluss, Unterlagen

  1. Angebote von Akzentlicht sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
  2. Bestellungen des Bestellers sind verbindliche Vertragsangebote. Der Vertrag kommt durch eine Auftragsbestätigung von Akzentlicht in Textform oder durch tatsächliche Ausführung der Lieferung zustande.
  3. Maßgeblich für den Inhalt und Umfang von Lieferungen und Leistungen ist die in Textform übermittelte Auftragsbestätigung von Akzentlicht. Bestellungen über den Online-Konfigurator von Akzentlicht gelten ergänzend nach Maßgabe von § 10.
  4. Alle technischen Daten in Katalogen, Datenblättern, Konfigurator-Ausgaben und sonstigen Verkaufsunterlagen sind sorgfältig erstellt. Bei offensichtlichen Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern bleiben nachträgliche Korrekturen vorbehalten. Handelsübliche und produktspezifische Toleranzen (insbesondere bei Lichtfarbe, Lichtstrom, Maßen und Materialfarben) sind zulässig.
  5. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Lichtberechnungen, Revit-Familien, CAD- und LDT-Dateien sowie sonstigen Unterlagen behält sich Akzentlicht seine eigentums- und urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen Dritten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten.

§ 3

Preise

  1. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Bei fehlender Preisangabe gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Listenpreise.
  2. Alle Preise verstehen sich in Euro, netto ab Werk (EXW Düsseldorf gemäß Incoterms 2020) einschließlich handelsüblicher Verpackung, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Bei Bestellungen mit einem Netto-Warenwert von mindestens 1.500,- € erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschlands frei Baustelle bzw. Empfangsstelle. Für Lieferungen unterhalb dieses Werts wird eine Versand- und Bearbeitungspauschale berechnet.
  4. Für Aufträge mit einem Netto-Warenwert unter 50,- € erhebt Akzentlicht einen Mindermengenzuschlag von 10,- €.
  5. Erhöhen sich nach Vertragsschluss und vor Lieferung wesentliche Kostenfaktoren (insbesondere Rohstoffe, Energie, Frachtraten oder Zölle) um mehr als 10 %, ist Akzentlicht berechtigt, den Preis angemessen anzupassen, sofern zwischen Vertragsschluss und Lieferung mehr als vier Monate liegen.

§ 4

Lieferung & Lieferfristen

  1. Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Lieferfrist beginnt erst, wenn alle technischen Fragen geklärt sind, die vom Besteller beizustellenden Unterlagen, Freigaben und Genehmigungen vorliegen und die vereinbarte Anzahlung eingegangen ist.
  2. Akzentlicht ist zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.
  3. Bei verbindlich zugesagten und durch Akzentlicht zu vertretenden Lieferverzügen kann der Besteller, sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist, eine Verzugsentschädigung von 0,5 % je vollendeter Woche, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Netto-Werts der vom Verzug betroffenen Lieferung verlangen. Weitergehende Ansprüche sind nach Maßgabe von § 9 ausgeschlossen.
  4. Werden Versand oder Übergabe auf Wunsch oder aus Gründen des Bestellers um mehr als zwei Wochen nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann Akzentlicht ab dem ersten vollendeten Monat ein Lagergeld von 0,5 % des Netto-Werts pro angefangenen Monat, höchstens jedoch insgesamt 5 %, berechnen. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt beiden Parteien unbenommen.

§ 5

Gefahrübergang & Versand

  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an die den Transport ausführende Person auf den Besteller über, spätestens jedoch mit Verlassen des Werks bzw. Lagers von Akzentlicht. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung.
  2. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
  3. Akzentlicht ist berechtigt, das Transportmittel und den Transportweg nach billigem Ermessen zu wählen.
  4. Auf schriftlichen Wunsch des Bestellers wird die Lieferung auf seine Kosten gegen Transport-, Bruch- und Diebstahlschäden versichert.
  5. Der Besteller darf die Entgegennahme der Lieferung wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.

§ 6

Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum gewährt Akzentlicht 2 % Skonto auf den Netto-Warenwert.
  2. Bei Sonderanfertigungen (§ 10) sowie bei Auftragswerten über 25.000,- € netto ist Akzentlicht berechtigt, eine Anzahlung von 30 % bei Auftragserteilung und 30 % bei Produktionsbeginn zu verlangen.
  3. Zahlungen sind in Euro auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Akzentlicht über den Betrag verfügen kann.
  4. Bei Zahlungsverzug schuldet der Besteller Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  5. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Akzentlicht anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  6. Akzentlicht ist berechtigt, den elektronischen Rechnungsversand per E-Mail vorzunehmen. Der Besteller stimmt diesem Verfahren zu.

§ 7

Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware (nachfolgend „Vorbehaltsware") bleibt Eigentum von Akzentlicht bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Besteller.
  2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen Dritter hat der Besteller Akzentlicht unverzüglich zu benachrichtigen und alle zur Geltendmachung der Eigentumsrechte erforderlichen Informationen mitzuteilen.
  3. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die hierdurch entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Akzentlicht zustehenden Rechnungswerts (inkl. Umsatzsteuer) an Akzentlicht ab. Akzentlicht nimmt diese Abtretung an.
  4. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwirbt Akzentlicht Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
  5. Übersteigt der Wert der Akzentlicht zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, gibt Akzentlicht auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten in entsprechendem Umfang frei.
  6. Bei Vertragsverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Akzentlicht nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.

§ 8

Sachmängelhaftung & Gewährleistung

  1. Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nach §§ 377, 381 HGB nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel — einschließlich Falsch- und Minderlieferung — sind innerhalb von 10 Werktagen ab Ablieferung in Textform zu rügen. Versteckte Mängel sind innerhalb von 10 Werktagen ab Entdeckung anzuzeigen.
  2. Mängelrügen sind zu richten an: reklamation@akzentlicht.de
  3. Bei berechtigter Mängelrüge ist Akzentlicht nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Der Besteller hat Akzentlicht die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere die beanstandete Ware oder Muster zu Prüfungszwecken zu übergeben.
  4. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Schadensersatzansprüche bestehen nach Maßgabe von § 9.
  5. Die Gewährleistungsfrist beträgt — abweichend von der gesetzlichen Regelung — 5 Jahre ab Ablieferung für die in Datenblättern zugesicherte technische Lebensdauer der Leuchte (insbesondere für LED-Module und Treiber). Für alle übrigen Mängel gilt eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Ablieferung. Bei Baumaterialien gilt die gesetzliche fünfjährige Frist nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB.
  6. Eine darüber hinausgehende, freiwillige Reparaturzusage von 10 Jahren ab Ablieferung auf Instandsetzungsleistungen wird im jeweiligen Produktdatenblatt erläutert. Die freiwillige Reparaturzusage begründet keine Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistung.
  7. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung, bei Schäden durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrund oder besondere äußere Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäße Änderungen, Ein-/Ausbau- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, bestehen keine Mängelansprüche.
  8. Lieferanten-Rückgriffsansprüche nach §§ 445a, 445b BGB bestehen nur, wenn der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

§ 9

Schadensersatzhaftung

  1. Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
  2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird:
    • nach dem Produkthaftungsgesetz,
    • bei Vorsatz,
    • bei grober Fahrlässigkeit von Inhabern, gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten,
    • bei Arglist,
    • bei Nichteinhaltung einer übernommenen Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung,
    • wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    • wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
  3. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht ein anderer Fall nach Ziffer 2 vorliegt.
  4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 10

Konfigurator-Bestellungen & Sonderanfertigungen

  1. Bestellungen über den Akzentlicht-Online-Konfigurator erfolgen auf Basis der jeweils im Konfigurator ausgewählten Optionen, technischen Daten und Preise. Die im Konfigurator erzeugten Datenblätter, LDT- und CAD-Dateien sind verbindliche Bestandteile des Vertragsangebots.
  2. Konfigurator-Bestellungen, die kundenspezifische Auswahlen enthalten (z.B. Sonderfarben, Sondergrößen, integrierte Sensorik, kundenspezifische Beschriftungen), gelten als Sonderanfertigungen im Sinne von § 650 BGB.
  3. Bei Sonderanfertigungen gilt ergänzend:
    1. Anzahlungen gemäß § 6 Ziffer 2;
    2. Stornierungen oder Rückgaben sind ausgeschlossen (§ 12 Ziffer 2);
    3. Produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 5 % der bestellten Menge sind zulässig und werden tatsächlich abgerechnet;
    4. Lieferfristen verlängern sich um die für die Sonderfertigung erforderliche Vorlaufzeit, die in der Auftragsbestätigung ausgewiesen wird.
  4. Sonderprojekte über die Marke GEWERKLICHT (Engineering-to-Order) werden auf Basis eines individuellen Angebots abgewickelt, das diese AGB ergänzt; bei Widersprüchen geht das Einzelangebot vor.

§ 11

REVIVE Sanierungsleistungen

  1. Für Beleuchtungssanierungen über die Marke REVIVE gelten ergänzend die nachfolgenden Bedingungen.
  2. Sanierungsleistungen umfassen typischerweise: Bestandsaufnahme und Risikoanalyse, photometrische Vermessung in der Ulbricht-Kugel, Auslegung eines passenden Sanierungs-Kits einschließlich 3D-gedruckter Halterungen, Erstellung einer neuen Konformitätserklärung gemäß EU Blue Guide 2022 sowie Bereitstellung einer Montageanleitung.
  3. Die neue Konformitätserklärung bezieht sich auf die sanierte Leuchteneinheit als Ganzes. Akzentlicht übernimmt die Verantwortung als Hersteller der sanierten Leuchteneinheit nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften (insbesondere ProdSG, NLF, EMVG, ElektroG).
  4. Voraussetzung für die Sanierungszusage ist, dass die zur Verfügung gestellte Bestandsleuchte mit den im Risikoreport dokumentierten Eigenschaften übereinstimmt und keine vom Besteller zu vertretenden Schäden aufweist, die eine ordnungsgemäße Sanierung ausschließen. Stellt sich nach Eingang der Bestandsleuchte heraus, dass eine wirtschaftliche Sanierung nicht möglich ist, ist Akzentlicht berechtigt, vom Sanierungsauftrag zurückzutreten; bereits angefallene Analyse- und Vermessungskosten werden anteilig in Rechnung gestellt.
  5. Die montagefertige Auslieferung des Sanierungs-Kits erfolgt an die vom Besteller benannte Lieferanschrift. Die fachgerechte Montage durch eine Elektrofachkraft liegt im Verantwortungsbereich des Bestellers.

§ 12

Rücknahme & Stornierung

  1. Die teilweise oder vollständige Stornierung eines Auftrags durch den Besteller bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Akzentlicht. Im Falle der Zustimmung ist Akzentlicht berechtigt, zur Deckung der entstandenen Kosten 30 % des Netto-Auftragswerts in Rechnung zu stellen. Der Nachweis höherer oder geringerer Kosten bleibt beiden Parteien vorbehalten.
  2. Stornierungen und Rückgaben sind ausgeschlossen bei: Sonderanfertigungen (§ 10), Konfigurator-Bestellungen mit kundenspezifischen Optionen, REVIVE-Sanierungs-Kits (§ 11), Hinweis- und Sicherheitsleuchten, kundenseitig beschafften LED-Modulen, Akkus, Batterien sowie elektronischen Schaltgeräten.
  3. Die Rücksendung mangelfreier Standardware setzt das vorherige schriftliche Einverständnis von Akzentlicht voraus. Eine Gutschrift erfolgt nur für originalverpackte, gängige und unbeschädigte Ware in maximaler Höhe von 70 % des berechneten Netto-Preises. Transport-, Aufarbeitungs- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Bestellers. Rücksendungen erfolgen auf Gefahr des Bestellers.

§ 13

Schutzrechte & Rechtsmängel

  1. Akzentlicht ist verpflichtet, die Lieferung im Land des Lieferorts ohne Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter zu erbringen.
  2. Werden gegen den Besteller wegen einer durch Akzentlicht zu vertretenden Schutzrechtsverletzung berechtigte Ansprüche erhoben, wird Akzentlicht nach eigener Wahl auf eigene Kosten ein Nutzungsrecht erwirken, die Lieferung so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder die Lieferung austauschen. Ist dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.
  3. Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch Vorgaben des Bestellers, durch eine nicht vorhersehbare Anwendung oder durch eine vom Besteller vorgenommene Veränderung der Lieferung verursacht wurde.

§ 14

WEEE & Entsorgung

  1. Akzentlicht ist registriert nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) unter der WEEE-Reg.-Nr. DE 1841736 sowie für Verpackungen unter der Interseroh-Nr. 137699.
  2. Der gewerbliche Besteller verpflichtet sich, die Entsorgung der gelieferten Erzeugnisse nach den Bestimmungen des ElektroG zu gewährleisten. Bei einem Weiterverkauf überträgt der Besteller diese Verpflichtung auf seinen Vertragspartner. Für EU-Kunden außerhalb Deutschlands gelten die jeweiligen nationalen Umsetzungen der WEEE-Richtlinie.

§ 15

Höhere Gewalt & Lieferstörung

  1. Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und nicht von Akzentlicht zu vertretende Ereignisse (insbesondere Krieg, Terrorakte, Aufruhr, Naturkatastrophen, Pandemien, Streik, Aussperrung, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Anordnungen, Cyberangriffe, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung trotz kongruenten Deckungsgeschäfts) verlängern die Lieferfristen angemessen.
  2. Verändern Ereignisse nach Ziffer 1 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich oder wirken sie sich erheblich auf den Betrieb von Akzentlicht aus, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht Akzentlicht das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 16

Erfüllungsvorbehalt & Exportkontrolle

  1. Die Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass keine Hindernisse aufgrund von deutschen, US-amerikanischen sowie sonstigen anwendbaren nationalen, EU- oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, alle für die Ausfuhr, Verbringung bzw. Einfuhr erforderlichen Informationen und Unterlagen beizubringen. Werden erforderliche Ausfuhrgenehmigungen nicht erteilt oder sind nicht nutzbar, ist Akzentlicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 17

Schlussbestimmungen

  1. Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Düsseldorf. Akzentlicht ist jedoch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen.
  3. Erfüllungsort: Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist Düsseldorf, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  4. Datenschutz: Personenbezogene Daten verarbeitet Akzentlicht nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.
  5. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
  6. Änderungen: Akzentlicht ist berechtigt, diese AGB einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen erforderlich ist. Akzentlicht wird über Änderungen unter Mitteilung des geänderten Wortlauts an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Bestellers informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Besteller ihr nicht binnen sechs Wochen nach Zugang in Schriftform oder Textform widerspricht. Auf diese Frist und die Folgen wird Akzentlicht im Änderungsschreiben gesondert hinweisen.

Stand: Mai 2026 · AKZENTLICHT Innovations GmbH & Co. KG, Bonner Straße 317, 40589 Düsseldorf · HRA 21746 · Ust-IdNr. DE279624995